Pappen- und Verpackungswerk Seega GmbH & Co. KG

Verkaufs- und Lieferbedingungen


1.

Wenn kein anderes Zahlungsziel schriftlich vereinbart ist, hat die Zahlung 14 Tage nach Rechnungserhalt mit Skonto oder innerhalb 30 Tage netto zu erfolgen. Wird vor oder nach Abgang der Lieferung Nachteiliges über die Zahlungsfähigkeit des Empfängers bekannt, so sind wir berechtigt, hinreichende Sicherheit zu verlangen oder falls dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Annahme von Wechseln wird Rediskontfähigkeit bei der LZB vorausgesetzt. Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Scheck-Wechselzahlungen gilt die Ware erst als bezahlt, wenn der auf den Scheck bezogene Wechsel eingelöst ist.

2.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz unserer Firma.

3.

Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und in Zukunft noch entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an den Liefergegenständen vor. Im Fall der Weiterverarbeitung der von uns gelieferten Ware und Lieferung der durch die Weiterverarbeitung entstandenen neuen Sache an Dritte, behalten wir uns auch das Eigentum an dieser Sache vor.

4.

Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Er hat uns Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sofort durch Einschreibebrief mitzuteilen.

5.

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der bestehenden Geschäftsverbindung hat der Käufer die Ware ausreichend gegen Feuer, Diebstahl, Wasser zu seinen Lasten zu versichern.

6.

Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ab Werk, ohne Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackung und Versicherung.

7.

Der Gefahrenübergang auf den Käufer setzt spätestens mit dem Beginn der Versendung oder Be- förderung ein. Dies gilt auch bei Frei-Haus-Lieferungen.

8.

Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich be- zeichnet sind. Teillieferungen sind zulässig.

9.

Beanstandungen aller Art sind unverzüglich, spätestens 10 Tage nach der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als genehmigt.

10.

Frühere und gewohnheitsmäßige Vereinbarungen werden durch diese Verkaufsbedingungen aufgehoben. Abweichungen von diesen Bedingungen haben nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns Gültigkeit.

11.

Farb- und Qualitätsschwankungen sind rohstoffbedingt und kein Grund zur Reklamation. Toleranzen von 5 % +/- sind handelsüblich und ebenfalls nicht reklamationsfähig.

12.

Haftung wird nur in Höhe der Rechnungssumme übernommen.